Wenn die Gesamtzahl der Versandstcke mit radioaktiven Stoffen in der Befrderungseinheit nicht grer als 10 ist, die Summe der Transportkennzahlen der in der Befrderungseinheit befrderten Versandstcke 3 nicht bersteigt und keine Nebengefahren vorhanden sind, mssen die Vorschriften des Abschnitts 8.2.1 betreffend die Schulung der Fhrer von Fahrzeugen nicht angewendet werden. Die Fhrer von Fahrzeugen mssen dann jedoch an einer geeigneten, ihren Verantwortlichkeiten entsprechenden Schulung ber die Befrderung radioaktiver Stoffe teilgenommen haben. Diese Schulung muss ihnen die mit der Befrderung radioaktiver Stoffe verbundenen Gefahren der Strahlung bewusst machen. Eine solche Schulung des Gefahrenbewusstseins muss durch eine von ihrem Arbeitgeber auszustellende Bescheinigung besttigt werden. Siehe auch Abschnitt 8.2.3.